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Dieser Artikel befasst sich mit dem deutschen Generalfeldmarschall; für den Dirigenten siehe Wilhelm Keitel (Dirigent) |
Wilhelm Bodewin Johann Gustav Keitel (* 22. September 1882 in Helmscherode bei Gandersheim; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1940 Generalfeldmarschall) und von 1938 bis 1945 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.
Keitel gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen und wurde am 1. Oktober 1946 in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt.
Der General der Infanterie Bodewin Keitel (1888 – 1953), 1938 bis 1942 Chef des Heerespersonalamtes, war sein jüngerer Bruder.
Inhaltsverzeichnis |
Wilhelm Keitel war der Sohn des Gutsbesitzers Carl Keitel (1854 – 1934) und dessen Frau Apollonia Vissering (1855 – 1888) aus Helmscherode im Harz. Seine Schulzeit verbrachte er von der Familie entfernt in Göttingen, wo er das Humanistische Gymnasium, das heutige Max-Planck-Gymnasium, besuchte. Nach dem Abitur trat er 1901 in die kaiserliche Armee ein, wo er im Ersten Weltkrieg als Hauptmann Dienst leistete. Nach dem Krieg blieb er als Berufsoffizier in der auf 100.000 Mann verkleinerten Reichswehr. Am 18. April 1909 heiratete er die Gutsbesitzertochter Lisa Fontaine, aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen eines früh starb. 1931 wurde er zum Oberst befördert und am 1. März 1934 zum Generalmajor ernannt. Vor 1933 hatte Keitel mit den Nationalsozialisten nichts zu tun, und er war auch nie Parteimitglied.
Am 1. Oktober 1935 wurde er als Chef des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium berufen, am 1. Januar 1936 zum Generalleutnant und am 1. August 1937 zum General der Artillerie befördert.
Nach den Rücktritten von Blomberg und Fritsch im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise und der damit verbundenen Umstrukturierung der Kommandostruktur Wehrmacht wurde Keitel am 4. Februar 1938 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, einem Amt ohne unmittelbare Befehlsgewalt. Er war nominell Hitlers engster militärischer Berater; im Offizierkorps galt er schnell als diesem blind ergeben (spöttisch wurde er „Lakeitel” genannt); er prägte nach der Eroberung der Benelux-Staaten und Frankreichs den Begriff Größter Feldherr aller Zeiten für Hitler, der als GröFaZ verulkt wurde. (Originalzitat: „Mein Führer, Sie sind der größte Feldherr aller Zeiten.”)
Karl-Heinz Janßen und Fritz Tobias geben zu bedenken, dass Keitel, der in der Memoirenliteratur der Generäle und unter Zeithistorikern einen schlechten Ruf genossen habe, nach seiner Hinrichtung in Nürnberg für seine überlebenden Generalskameraden zum willkommenen Sündenbock geworden sei. Diese hätten übersehen, dass Keitel von Anfang an den Ehrgeiz des Reichsführers SS Heinrich Himmler erkannt habe, sich eines Tages der Wehrmacht zu bemächtigen. Die negative Grundeinstellung vieler Heeresgeneräle rührt aus der Zeit, als Keitel als Chef des Wehrmachtsamtes enger Mitarbeiter des Reichskriegsminsters Werner von Blomberg war. Dieser trat bereits seit 1927 als Chef des Truppenamtes für eine zentrale Führung der damaligen Reichswehr ein, was die Heeresgeneralität mit Argwohn betrachtete. Keitel vertrat als Chef des Wehrmachtsamtes die gleichen Ansichten, was ihn unter den Generälen des Heeres ebenso unbeliebt machte wie Blomberg.[1][2][3]
1939 erhielt er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Am 22. Juni 1940 war er in Compiègne der Unterzeichner des Waffenstillstandes mit Frankreich. Am 19. Juli 1940 wurde er von Hitler zum Generalfeldmarschall befördert.
Am 8. Mai 1945 ratifizierte er als Bevollmächtigter der Regierung Karl Dönitz im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst die am 7. Mai im amerikanischen Hauptquartier in Reims von Generaloberst Alfred Jodl unterzeichnete bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht gegenüber der Roten Armee. Dies geschah um 0.20 Uhr Moskauer Zeit (bzw. um 22.20 Uhr MEZ) durch Unterzeichnung einer weiteren Kapitulationserklärung. Sie trägt diesmal die Unterschriften von Generalfeldmarschall Keitel sowie Generaladmiral von Friedeburg und Generaloberst Stumpff.[4]
Am 13. Mai 1945 wurde Keitel von den Alliierten in Flensburg verhaftet und kam als Kriegsgefangener ins Camp Ashcan.
Keitel hatte an den allgemeinen und detaillierten Vorbereitungen aller deutschen Angriffskriege teilgenommen. Fast jeder Befehl, der Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeutete, wurde von ihm unterzeichnet. Er galt als Bewunderer Hitlers und führte dessen Befehle zumeist widerspruchslos aus. Lehnte er zunächst den Angriff auf die Sowjetunion noch aus militärischen Gründen ab, wachte er dann aber um so eifriger über die radikale Befolgung etwa des Kommissarbefehls oder der Erlasse zu den Massenmorden in den besetzten (Ost-)Gebieten.
Das gegen ihn vorliegende Material war so schlüssig, dass Keitels ganzer Fall im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in einem Gutachten auf fünf Seiten zusammengefasst werden konnte. Seine Taten waren derart extrem und die Beweise gegen ihn so erdrückend, dass die Verteidigung befürchtete, allein seinetwegen könnte das Oberkommando der Wehrmacht und der Generalstab zur verbrecherischen Organisation erklärt werden. Die Beratung seines Falles war dann auch die kürzeste.
Am 2. Oktober 1946 wurde er für schuldig in allen vier Anklagepunkten erklärt und zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 12. Oktober 1946 kam es zu einer kurzen Erörterung, weil die Franzosen und auch er darauf bestanden, dass er erschossen werde: Offiziere würden erschossen, nicht gehenkt. Am 16. Oktober 1946 wurde das Todesurteil dennoch durch den Strang vollstreckt.
Im September 2006 ist der lange unter Verschluss gehaltene Abschiedsbrief Keitels, verfasst kurz vor der Hinrichtung, im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel geöffnet worden. Das Schreiben enthält neben privaten Worten vor allem eine politische Aussage, eine Aktualisierung seines 1944 in der Wolfsschanze formulierten „Testaments”. Er behauptet, er sei durch ein
Der Präsident des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs Hannover, Bernd Kappelhoff, wertete Keitels Worte als die eines Unbelehrbaren.
In seinem Schlusswort vor dem Internationalen Militärtribunal am 31. August 1946, gestand er, im Gegensatz zu dem größeren Teil seiner Mitangeklagten, eine Schuld ein:
„... Ich habe geglaubt, ich habe geirrt und war nicht imstande zu verhindern, was hätte verhindert werden müssen. Das ist meine Schuld. Es ist tragisch, einsehen zu müssen, daß das beste, was ich als Soldat zu geben hatte, Gehorsam und Treue, für nicht erkennbare Absichten ausgenutzt wurde und daß ich nicht sah, daß auch der soldatischen Pflichterfüllung eine Grenze gesetzt ist....“
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| Personendaten | |
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| NAME | Keitel, Wilhelm |
| ALTERNATIVNAMEN | Wilhelm Bodewin Johann Gustav Keitel |
| KURZBESCHREIBUNG | Generalfeldmarschall im Dritten Reich |
| GEBURTSDATUM | 22. September 1882 |
| GEBURTSORT | Helmscherode bei Bad Gandersheim |
| STERBEDATUM | 16. Oktober 1946 |
| STERBEORT | Nürnberg |
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